RS Vwgh 1964/1/13 0648/63

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Veröffentlicht am 13.01.1964
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/06 Verkehrsteuern

Norm

ABGB §796;
ErbStG §2 Abs1 Z1;
  1. ABGB § 796 gültig von 01.07.1978 bis 31.12.2016 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 87/2015

Beachte

y10418;

Rechtssatz

Der Erwerb des Unterhaltsanspruches nach § 796 ABGB durch den überlebenden Ehegatten ist erbschaftssteuerrechtlich wie ein Erwerb auf Grund eines geltend gemachten Pflichtteilsrechtes zu behandeln und ist vom Anfall der Erben bzw der übrigen Erben abzuziehen.Der Erwerb des Unterhaltsanspruches nach Paragraph 796, ABGB durch den überlebenden Ehegatten ist erbschaftssteuerrechtlich wie ein Erwerb auf Grund eines geltend gemachten Pflichtteilsrechtes zu behandeln und ist vom Anfall der Erben bzw der übrigen Erben abzuziehen.

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E 13.1.1964, 648/63 #1 VwSlg 3006 F/1964

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1964:1963000648.X01

Im RIS seit

22.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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