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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §796;Beachte
y10418;Rechtssatz
Der Erwerb des Unterhaltsanspruches nach § 796 ABGB durch den überlebenden Ehegatten ist erbschaftssteuerrechtlich wie ein Erwerb auf Grund eines geltend gemachten Pflichtteilsrechtes zu behandeln und ist vom Anfall der Erben bzw der übrigen Erben abzuziehen.Der Erwerb des Unterhaltsanspruches nach Paragraph 796, ABGB durch den überlebenden Ehegatten ist erbschaftssteuerrechtlich wie ein Erwerb auf Grund eines geltend gemachten Pflichtteilsrechtes zu behandeln und ist vom Anfall der Erben bzw der übrigen Erben abzuziehen.
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E 13.1.1964, 648/63 #1 VwSlg 3006 F/1964
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1964:1963000648.X01Im RIS seit
22.05.2001