RS Vwgh 1964/1/14 1077/62

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.01.1964
beobachten
merken

Index

33 Bewertungsrecht

Beachte

y11096;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH Erkenntnis 1963/10/22 2054/61 1

Stammrechtssatz

Wassernutzungsrechte müssen nicht nach § 11 BewG mit dem Grundbesitz gemeinsam bewertet werden (hier: besondere Wassernutzungen an öffentlichen Gewässern).Wassernutzungsrechte müssen nicht nach Paragraph 11, BewG mit dem Grundbesitz gemeinsam bewertet werden (hier: besondere Wassernutzungen an öffentlichen Gewässern).

*

E 22.10.1963, 2054/61 #1 VwSlg 2959 F/1963

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1964:1962001077.X01

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten