RS Vwgh 1964/1/15 1629/62

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Veröffentlicht am 15.01.1964
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Index

63/09 Allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht Nachkriegsrecht
Übergangsrecht

Norm

GÜG §5;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 1937/62

Rechtssatz

Unter "sonstigen für die Definitivstellung vorgeschriebenen Bedingungen" im Sinne des § 5 Abs 1 GÜG handelt es sich nicht um allgemeine bei jeder Anstellung im öffentlichen Dienst zu erfüllende Aufnahmebedingungen, sondern um besondere in den geltenden Vorschriften aufgestellte Erfordernisse für die Definitivstellung (Hinweis E 28.11.1958, 0830/58, VwSlg 4825 A/1958).Unter "sonstigen für die Definitivstellung vorgeschriebenen Bedingungen" im Sinne des Paragraph 5, Absatz eins, GÜG handelt es sich nicht um allgemeine bei jeder Anstellung im öffentlichen Dienst zu erfüllende Aufnahmebedingungen, sondern um besondere in den geltenden Vorschriften aufgestellte Erfordernisse für die Definitivstellung (Hinweis E 28.11.1958, 0830/58, VwSlg 4825 A/1958).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1964:1962001629.X02

Im RIS seit

13.12.2001

Zuletzt aktualisiert am

26.07.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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