RS Vwgh 1964/1/24 1961/63

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Veröffentlicht am 24.01.1964
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EStG
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Der Grunsatz von Treu und Glauben hindert die Finanzbehörde nicht, denselben Sachverhalt für verschiedene Steuerjahre rechtlich verschieden zu beurteilen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1964:1963001961.X02

Im RIS seit

25.11.2019

Zuletzt aktualisiert am

25.11.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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