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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §90 Abs1 idF 1961/319;Rechtssatz
Ausführungen dahingehend, daß § 90 Abs 1 leg cit nur die Befragung ärztlicher Sachverständiger verlange, ohne jedoch die Beiziehung von Fachärzten überhaupt oder von bestimmten Fachärzten zu fordern.Ausführungen dahingehend, daß Paragraph 90, Absatz eins, leg cit nur die Befragung ärztlicher Sachverständiger verlange, ohne jedoch die Beiziehung von Fachärzten überhaupt oder von bestimmten Fachärzten zu fordern.
Schlagworte
Person des Sachverständigen Anspruch der Partei auf die Verpflichtung der Behörde zur Beiziehung bestimmter Sachverständiger und Durchführung bestimmter UntersuchungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1964:1964000040.X01Im RIS seit
29.05.2001