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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Eine Mineralöllagerung, die an sich geeignet ist, eine Gewässerverunreinigung herbeizuführen, bedarf auch dann einer wasserrechtlichen Bewilligung, wenn bereits das Projekt alle jene Vorkehrungen vorsieht, die erforderlich sind, um schädliche Einwirkungen auf ein Gewässer auszuschließen (Hinweis E 24.10.1963, 1986/62).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1964:1963001907.X02Im RIS seit
12.11.2001Zuletzt aktualisiert am
15.01.2016