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WasserrechtNorm
AVG §76Rechtssatz
Die Kommissionsgebühren für einen von Amts wegen angeordneter Ortsaugenschein können der Partei dann nicht vorgeschrieben werden, wenn die Durchführung des Ortsaugenscheines zur Erlassung des auf Grund dieser Amtshandlung erteilten Auftrages nicht erforderlich war.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1964:1963001841.X01Im RIS seit
03.08.2001Zuletzt aktualisiert am
21.09.2023