RS Vwgh 1964/1/31 1573/63

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 31.01.1964
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

y12560;

Rechtssatz

Nicht näher bestimmte gesetzliche Begriffe sind nach den Denkgesetzen und den Erfahrungen des täglichen Lebens auszulegen.

Schlagworte

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden VwRallg3/2 Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1964:1963001573.X03

Im RIS seit

12.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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