Index
L37019 Getränkeabgabe Speiseeissteuer WienNorm
B-VG Art9;Rechtssatz
Auf eine nach den Grundsätzen des Völkerrechtes allfällig bestehende Exemption diplomatischer Vertreter von der Verpflichtung zur Zahlung der Getränkesteuer kann sich der inländische Lieferer der Getränke, dem der Status der Exterritorialität nicht zukommt, nicht berufen.
Schlagworte
Verwaltungsrecht Internationales Rechtsbeziehungen zum Ausland VwRallg12European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1964:1963000262.X01Im RIS seit
11.07.2001