RS Vwgh 1964/2/11 0310/63

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Veröffentlicht am 11.02.1964
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Lohnsteuer
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Es widerspricht nicht dem Grundsatz von Treu und Glauben, wenn die Behörde bei der Entscheidung über die Lohnsteuer für einen späteren Zeitraum von einer Rechtsansicht abgeht, die sie früher in einer rechtskräftig gewordenen Entscheidung vertreten hatte.

Schlagworte

Mittelpreise des Verbrauchsortes

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1964:1963000310.X02

Im RIS seit

02.12.2019

Zuletzt aktualisiert am

02.12.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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