Index
L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §56;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0408/49 B 19. September 1950 VwSlg 1629 A/1950 RS 2Stammrechtssatz
Ein Gemeinderatsbeschluß, mit dem ein Regulierungsplan aufgestellt oder ein bestehender abgeändert wird, ist ein genereller Verwaltungsakt, eine Verordnung.
Schlagworte
Bescheidcharakter Bescheidbegriff Inhaltliche ErfordernisseEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1964:1964000116.X01Im RIS seit
15.06.2001