RS Vwgh 1964/2/14 1755/63

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Veröffentlicht am 14.02.1964
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

y15221;

Rechtssatz

Der Steuerpflichtige ist im Falle einer Schätzung unter Umständen verpflichtet, nachzuweisen, von wem die Mittel für eine zu seinen Gunsten erlegte Haftkaution stammen; von dieser Nachweispflicht ist er nicht dadurch befreit, daß sich sein Rechtsanwalt auf das Anwaltsgeheimnis beruft, das ihm die Bekanntgabe der Geldgeber verbietet.

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E 14.2.1964, 1755/63 #1 VwSlg 3024 F/1964

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1964:1963001755.X01

Im RIS seit

31.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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