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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
KOVG 1957 §4;Rechtssatz
Von der Anberaumung einer mündlichen Verhandlung vor dem VwGH kann abgesehen werden, wenn der Antrag auf Durchführung einer Verhandlung nicht innerhalb der Beschwerdefrist gestellt worden ist (Hinweis E 10.11.1961, 2488/59).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1964:1963000815.X01Im RIS seit
13.06.2001