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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §17;Rechtssatz
Ein Bf ist dadurch, dass er zum Zwecke der Erhebung der VwGH-Beschwerde nicht innerhalb der Beschwerdefrist Einsicht in die Verwaltungsakten erhalten hat, nicht in der Verfolgung seiner Rechte im Verfahren vor dem VwGH beeinträchtigt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1964:1963000121.X01Im RIS seit
12.06.2001Zuletzt aktualisiert am
16.01.2012