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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §50;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0050/63 E 26. Februar 1964 RS 1Stammrechtssatz
Ein Bescheid, der gegen die Bestimmung des § 50 VwGG verstößt, weil er der im aufhebenden Erkenntnis des VwGH festgelegten Rechtsansicht widerspricht, ist schon aus diesem Grunde rechtswidrig.Ein Bescheid, der gegen die Bestimmung des Paragraph 50, VwGG verstößt, weil er der im aufhebenden Erkenntnis des VwGH festgelegten Rechtsansicht widerspricht, ist schon aus diesem Grunde rechtswidrig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1964:1963000211.X01Im RIS seit
04.05.2001