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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §50;Rechtssatz
Wenn der VwGH in seinem aufhebenden Erkenntnis von Feststellungen gesprochen hat, die die belangte Behörde nachzuholen hat, so können darunter nur sachverhaltsmäßige Feststellungen verstanden werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1964:1963000050.X02Im RIS seit
04.05.2001