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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §13 Abs1;Rechtssatz
Sterbeversicherungsbeiträge sind bei Ermittlung des Einkommens nach § 13 KOVG 1957, falls für den Sterbefall schon gesetzlich vorgesorgt und es sich dabei nur um eine Zusatzversicherung handelt, nicht absetzbar.Sterbeversicherungsbeiträge sind bei Ermittlung des Einkommens nach Paragraph 13, KOVG 1957, falls für den Sterbefall schon gesetzlich vorgesorgt und es sich dabei nur um eine Zusatzversicherung handelt, nicht absetzbar.
Schlagworte
Bezüge die nicht als Einkommen anzusehen sind NICHTEINKOMMEN keinEINKOMMENEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1964:1963002062.X03Im RIS seit
23.08.2001