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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §13 Abs1;Rechtssatz
Bei Beurteilung, welche Ausgaben in der Kriegsopferversorgung als einkommensmindernd berücksichtigt werden müssen, ist jeweils zu prüfen, ob diese Berücksichtigung mit dem Sinn des Kriegsopferversorgungsgesetzes, insbesondere der Zusatzrente vereinbar ist.
Schlagworte
Bezüge die nicht als Einkommen anzusehen sind NICHTEINKOMMEN keinEINKOMMENEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1964:1963002062.X02Im RIS seit
23.08.2001