RS Vwgh 1964/2/27 0456/63

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Veröffentlicht am 27.02.1964
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67 Versorgungsrecht

Rechtssatz

Widerlegung des Beschwerdevorbringens, daß, wenn eine untere Richtsatzposition nicht zur Anwendung kommen könne, stets die nächsthöhere anzuwenden sei, unter Hinweis auf die §§ 2 Abs 2 und 3 der Richtsatzverordnung.Widerlegung des Beschwerdevorbringens, daß, wenn eine untere Richtsatzposition nicht zur Anwendung kommen könne, stets die nächsthöhere anzuwenden sei, unter Hinweis auf die Paragraphen 2, Absatz 2 und 3 der Richtsatzverordnung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1964:1963000456.X01

Im RIS seit

17.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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