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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §7;Rechtssatz
Widerlegung des Beschwerdevorbringens, daß, wenn eine untere Richtsatzposition nicht zur Anwendung kommen könne, stets die nächsthöhere anzuwenden sei, unter Hinweis auf die §§ 2 Abs 2 und 3 der Richtsatzverordnung.Widerlegung des Beschwerdevorbringens, daß, wenn eine untere Richtsatzposition nicht zur Anwendung kommen könne, stets die nächsthöhere anzuwenden sei, unter Hinweis auf die Paragraphen 2, Absatz 2 und 3 der Richtsatzverordnung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1964:1963000456.X01Im RIS seit
17.05.2001