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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtRechtssatz
Wurde ein Fahrtenbuch nicht laufend geführt, sondern immer erst in größeren Zeitabständen nachgeschrieben und widerspricht das aus dem Fahrtenbuch resultierende Verhältnis zwischen privaten und betrieblichen Fahrten im Hinblick auf den Beruf des Steuerpflichtigen den allgemeinen Lebenserfahrungen, so ist die Behörde befugt, den betrieblichen Anteil der PKW-Kosten zu schätzen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1964:1963002176.X01Im RIS seit
22.08.2001Zuletzt aktualisiert am
16.04.2014