RS Vwgh 1964/2/28 2176/63

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Veröffentlicht am 28.02.1964
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Wurde ein Fahrtenbuch nicht laufend geführt, sondern immer erst in größeren Zeitabständen nachgeschrieben und widerspricht das aus dem Fahrtenbuch resultierende Verhältnis zwischen privaten und betrieblichen Fahrten im Hinblick auf den Beruf des Steuerpflichtigen den allgemeinen Lebenserfahrungen, so ist die Behörde befugt, den betrieblichen Anteil der PKW-Kosten zu schätzen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1964:1963002176.X01

Im RIS seit

22.08.2001

Zuletzt aktualisiert am

16.04.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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