RS Vwgh 1964/2/28 1371/63

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Veröffentlicht am 28.02.1964
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40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0459/61 E 10. Jänner 1963 RS 1

Stammrechtssatz

Das außerordentliche Rechtsmittel der Wiederaufnahme auf Grund des Hervorkommens neuer Beweismittel ist im Verhältnis zu einem nach § 57 Abs. 1 AVG erlassenen Bescheid nicht der geeignete Weg, um die Rechtskraft eines solchen Bescheides zu beseitigen.Das außerordentliche Rechtsmittel der Wiederaufnahme auf Grund des Hervorkommens neuer Beweismittel ist im Verhältnis zu einem nach Paragraph 57, Absatz eins, AVG erlassenen Bescheid nicht der geeignete Weg, um die Rechtskraft eines solchen Bescheides zu beseitigen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1964:1963001371.X01

Im RIS seit

09.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

09.06.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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