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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtRechtssatz
Die "wirtschaftliche Betrachtungsweise" hat nicht hypothetische Möglichkeiten zum Gegenstand, sondern im wahren wirtschaftlichen Gehalt des Sachverhaltes durchaus konkrete und reale Gegebenheiten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1964:1963000510.X03Im RIS seit
18.05.2001