RS Vwgh 1964/3/2 0510/63

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Veröffentlicht am 02.03.1964
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Die "wirtschaftliche Betrachtungsweise" hat nicht hypothetische Möglichkeiten zum Gegenstand, sondern im wahren wirtschaftlichen Gehalt des Sachverhaltes durchaus konkrete und reale Gegebenheiten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1964:1963000510.X03

Im RIS seit

18.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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