RS Vwgh 1964/3/3 1744/63

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Veröffentlicht am 03.03.1964
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40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

In Bezug auf die Feststellung des Tages der Zustellung eines Schriftstückes gilt bei der Erforschung der Wahrheit der Grundsatz der Amtswegigkeit.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1964:1963001744.X01

Im RIS seit

01.08.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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