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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §303;Rechtssatz
Auf die Wiederaufnahme eines Abgabenverfahrens von Amts wegen steht keiner Partei eine subjektives Recht zu, u.zw. auch dann nicht, wenn im übrigen die Voraussetzungen für eine solche Wiederaufnahme gegeben sind (Hinweis E 8.10.1958, VwSlg 1884 F/1958, 654/58; und vom 4.7.1960, 344/57).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1964:1963001844.X03Im RIS seit
02.08.2001