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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §225 Abs3 idF 1962/013;Rechtssatz
Es stellt keine Sittenwidrigkeit dar, wenn der Versicherungsträger nicht alle für einen Versicherten geleisteten Beiträge als wirksam entrichtet anerkannt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1964:1963001867.X02Im RIS seit
20.08.2001Zuletzt aktualisiert am
13.11.2012