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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §69;Beachte
Siehe: 81/08/0009 E 5. März 1982 RS 1 überholt durch die 29. Novelle zum ASVG (1. Novelle zum GSKVG).Rechtssatz
Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Rückerstattung zu Ungebühr entrichteter Beiträge in der Krankenversicherung nach § 69 ASVG zu erfolgen habe, ist darauf, ob etwa die Beitragsentrichtung ihre Ursache in einer Nichtbeachtung der Vorschriften des § 16 ASVG über das Ende der Weiterversicherung in der Krankenversicherung gehabt habe, nicht Bedacht zu nehmen.Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Rückerstattung zu Ungebühr entrichteter Beiträge in der Krankenversicherung nach Paragraph 69, ASVG zu erfolgen habe, ist darauf, ob etwa die Beitragsentrichtung ihre Ursache in einer Nichtbeachtung der Vorschriften des Paragraph 16, ASVG über das Ende der Weiterversicherung in der Krankenversicherung gehabt habe, nicht Bedacht zu nehmen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1964:1963001494.X01Im RIS seit
17.07.2001