RS Vwgh 1964/3/10 2230/63

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Veröffentlicht am 10.03.1964
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40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Eine telefonische Ladung des Beschuldigten stellt keine Beschuldigtenladung iSd § 41 VStG dar.Eine telefonische Ladung des Beschuldigten stellt keine Beschuldigtenladung iSd Paragraph 41, VStG dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1964:1963002230.X02

Im RIS seit

29.08.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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