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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
IESG §9 Abs1;Rechtssatz
Unter dem Ausdruck des Gesetzes "ohne Erfolg ansprechen" ist nicht nur das Ausbleiben einer Zuweisung, sondern auch die Zuweisung von nicht geeigneten Personen zu verstehen (Hinweis E 25.6.1953, 628/52).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1964:1963001115.X03Im RIS seit
19.06.2001