RS Vwgh 1964/3/12 0789/63

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Veröffentlicht am 12.03.1964
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

y12340;

Rechtssatz

Gesetzgeberische "Absichten" sind bei der Auslegung von Gesetzen nur insoweit zu beachten, als diese "Absichten" auch im Wortlaut des Gesetzes ihren Niederschlag gefunden haben (Hinweis E 31.3.1963, 1805/61).

*

E 12.3.1964, 0789/63 #1;

Schlagworte

Auslegung Diverses VwRallg3/5

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1964:1963000789.X01

Im RIS seit

22.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

03.03.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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