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33 BewertungsrechtNorm
BewG 1955 §30 Abs1;Beachte
y10986; y11449Rechtssatz
Für die Zurechnung eines Grundstückes zum landwirtschaftlichen Vermögen kann es nicht auf die beabsichtigte zukünftige Verwendung sondern nur auf die tatsächliche Nutzung des Grundstückes zum Bewertungsstichtag ankommen.
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E 17.3.1964, 0873/63 #1;
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1964:1963000873.X01Im RIS seit
14.01.2002Zuletzt aktualisiert am
27.03.2014