RS Vwgh 1964/3/18 2091/60

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Veröffentlicht am 18.03.1964
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33 Bewertungsrecht

Beachte

y11028; yk11623

Rechtssatz

Solange es an der Kundmachung eines bestimmten landwirtschaftlichen Betriebes als Hauptvergleichsbetrieb fehlt, ist die Möglichkeit, die Anwendung eines vom gesetzlichen Vorgang (individuelle Durchrechnung wie ein Vergleichsbetrieb) daraufhin zu überprüfen, ob gleichwohl eine Verletzung subjektiver Rechte nicht vorliege, nicht gegeben. *

E 18.3.1964, 2091/60 #1 VwSlg 3048 F/1964;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1964:1960002091.X01

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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