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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §14;Rechtssatz
Ein Irrtum darüber, ob ein Einkommensteil gemäß § 13 KOVG 1957 bei der Bemessung der Zusatzrente anrechenbar ist, schließt ein Verschulden iSd § 54 Abs 1 KOVG 1957 auch dann nicht aus, wenn der Irrtum durch eine für die Partei nicht klare Belehrung der Behörde entstanden ist.Ein Irrtum darüber, ob ein Einkommensteil gemäß Paragraph 13, KOVG 1957 bei der Bemessung der Zusatzrente anrechenbar ist, schließt ein Verschulden iSd Paragraph 54, Absatz eins, KOVG 1957 auch dann nicht aus, wenn der Irrtum durch eine für die Partei nicht klare Belehrung der Behörde entstanden ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1964:1963002240.X01Im RIS seit
28.08.2001