RS Vwgh 1964/3/20 1724/63

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Veröffentlicht am 20.03.1964
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67 Versorgungsrecht

Rechtssatz

Ist staatsvertraglich nichts anderes vorgesehen, so kann aus Bescheiden über Beschädigtenversorgung, die von Behörden früherer Heimatstaaten der Beschädigten erlassen worden waren, keine rechtliche Bindung der österreichischen Behörden nach dem KOVG abgeleitet werden, doch dienen die betreffenden Unterlagen im Rahmen der freien Beweiswürdigung als Beweismittel. Im übrigen Ausführungen zur Beweiswürdigung, bei dem Vorliegen von Beweismitteln für die Gegenbehauptungen der Beschädigten gegen Sachverständigengutachten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1964:1963001724.X01

Im RIS seit

02.08.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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