RS Vwgh 1964/3/20 0131/63

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Veröffentlicht am 20.03.1964
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §24 Abs1 litd;
EStG 1953 §7 Abs1;
EStG 1953 §9 Abs1 Z6;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 1046/63 0132/63

Rechtssatz

Hinsichtlich der vom Pächter angeschafften Anlagegüter erwirbt der Verpächter erst zum Pachtende WIRTSCHAFTLICH das Eigentum und damit das Recht, für diese Anlagegüter eine Absetzung für Abnutzung geltend zu machen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1964:1963000131.X06

Im RIS seit

15.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

23.08.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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