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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtBeachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 1046/63 0132/63Rechtssatz
Hinsichtlich der vom Pächter angeschafften Anlagegüter erwirbt der Verpächter erst zum Pachtende WIRTSCHAFTLICH das Eigentum und damit das Recht, für diese Anlagegüter eine Absetzung für Abnutzung geltend zu machen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1964:1963000131.X06Im RIS seit
15.10.2001Zuletzt aktualisiert am
23.08.2013