RS Vwgh 1964/4/7 0495/63

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Veröffentlicht am 07.04.1964
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
36 Wirtschaftstreuhänder

Norm

BAO §84 Abs1 impl;
WTBO §56;
WTBO §71;

Beachte

y12886;

Rechtssatz

Geschäftsmäßig ist eine selbständige und nicht nur gelegentlich, sondern mit einer gewissen Häufigkeit ausgeübte Tätigkeit.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1964:1963000495.X02

Im RIS seit

17.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

08.02.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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