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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §23 Abs1;Rechtssatz
Die Verbreiterung einer Straße, die ein schräges Aufstellen von zweispurigen Fahrzeugen ermöglichen würde, berechtigt an sich noch nicht zu einem derartigen Halten und Parken.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1964:1963000028.X01Im RIS seit
12.06.2001Zuletzt aktualisiert am
17.04.2019