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22/02 ZivilprozessordnungNorm
GJGebG 1962 TP1 lita;Beachte
y21621;Rechtssatz
Für Ausfertigungen von Schriftsätzen, die auf Anordnung des Gerichtes nachgebracht werden, weil sei gemäß § 80 Abs 1 ZPO dem Gegner zuzustellen sind, muß Eingabengebühr entrichtet werden.Für Ausfertigungen von Schriftsätzen, die auf Anordnung des Gerichtes nachgebracht werden, weil sei gemäß Paragraph 80, Absatz eins, ZPO dem Gegner zuzustellen sind, muß Eingabengebühr entrichtet werden.
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E 9.4.1964, 810/63 #1 VwSlg 3060 F/1964
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1964:1963000810.X01Im RIS seit
13.06.2001