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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §23 Abs1;Rechtssatz
Die Abstellung eines zweispurigen Fahrzeuges auf dem linken Fahrstreifen einer 5 m breiten Straße, auf deren rechter Seite Wagen parken, ist, wenn dies auch nur einige Minuten dauert, eine Behinderung des Verkehrs im Sinne des § 23 Abs 1 StVO.Die Abstellung eines zweispurigen Fahrzeuges auf dem linken Fahrstreifen einer 5 m breiten Straße, auf deren rechter Seite Wagen parken, ist, wenn dies auch nur einige Minuten dauert, eine Behinderung des Verkehrs im Sinne des Paragraph 23, Absatz eins, StVO.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1964:1963002178.X01Im RIS seit
28.08.2001