RS Vwgh 1964/4/17 1362/63

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Veröffentlicht am 17.04.1964
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Index

67 Versorgungsrecht

Norm

KOVG 1957 §7;
KOVG RichtsatzV 1953 §1 Abs2;

Rechtssatz

Ausführungen zu der Frage, ob einem konkreten Fall (Funktionsbeeinträchtigung = Gehbehinderung) das Unterbleiben eines Hinweises auf die Anwendung des § 3 der Richtsatzverordnung (Vergleichsrichtsatz) und einer Begründung hiefür einen wesentlichen Begründungsmangel darzustellen vermag.Ausführungen zu der Frage, ob einem konkreten Fall (Funktionsbeeinträchtigung = Gehbehinderung) das Unterbleiben eines Hinweises auf die Anwendung des Paragraph 3, der Richtsatzverordnung (Vergleichsrichtsatz) und einer Begründung hiefür einen wesentlichen Begründungsmangel darzustellen vermag.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1964:1963001362.X01

Im RIS seit

12.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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