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10/10 GrundrechteRechtssatz
Bescheidmäßige Akte der Kenntnisnahme oder Nichtkenntnisnahme innerkirchlicher Akte durch eine Staatsbehörde stellen Maßnahmen der Staatsaufsicht über die Kirche und Religionsgesellschaften dar, die schon begrifflich nicht zu den "inneren Angelegenheiten" der Kirchen und Religionsgesellschaften iSd Art 15 StGG gehören können.Bescheidmäßige Akte der Kenntnisnahme oder Nichtkenntnisnahme innerkirchlicher Akte durch eine Staatsbehörde stellen Maßnahmen der Staatsaufsicht über die Kirche und Religionsgesellschaften dar, die schon begrifflich nicht zu den "inneren Angelegenheiten" der Kirchen und Religionsgesellschaften iSd Artikel 15, StGG gehören können.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1964:1963002355.X05Im RIS seit
05.09.2001