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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §49 Abs2;Rechtssatz
Der Bemessung des für eine Weihnachtsremuneration zu entrichtenden Sonderbeitrages für einen Dienstnehmer, der in dem laufenden Kalenderjahr nach der Vollendung der Lehrzeit im Grunde des § 105a der Gewerbeordnung unmittelbar anschließend im Betriebe des Lehrherrn weiterbeschäftigt geblieben ist und erst nach dem Zeitpunkt der Fälligkeit der Weihnachtsremuneration ausscheidet, ist, wenn im Kollektivvertrag bestimmt ist, dass sich die Höhe der Weihnachtsremuneration nach der Höhe des Stundenlohnes vervielfacht mit der Zahl der Wochen der Betriebszugehörigkeit bemisst, der Betrag zugrunde zu legen, der sich aus dem im Zeitpunkte der Fälligkeit der Weihnachtsremuneration dem Dienstnehmer zustehenden Stundenlohn, vervielfacht mit der Zahl der Wochen der Betriebszugehörigkeit, also auch mit Einbeziehung der in diesem Jahr als Lehrling im Betriebe verbrachten Zeit, ergibt. (Hinweis auf das Urteil des Arbeitsgerichtes Wien vom 28.5.1962, Zl. 1 Cr 688/52 - Sammlung arbeitsrechtlicher Entscheidungen und der Gerichte und Einigungsämter Nr. 5429).Der Bemessung des für eine Weihnachtsremuneration zu entrichtenden Sonderbeitrages für einen Dienstnehmer, der in dem laufenden Kalenderjahr nach der Vollendung der Lehrzeit im Grunde des Paragraph 105 a, der Gewerbeordnung unmittelbar anschließend im Betriebe des Lehrherrn weiterbeschäftigt geblieben ist und erst nach dem Zeitpunkt der Fälligkeit der Weihnachtsremuneration ausscheidet, ist, wenn im Kollektivvertrag bestimmt ist, dass sich die Höhe der Weihnachtsremuneration nach der Höhe des Stundenlohnes vervielfacht mit der Zahl der Wochen der Betriebszugehörigkeit bemisst, der Betrag zugrunde zu legen, der sich aus dem im Zeitpunkte der Fälligkeit der Weihnachtsremuneration dem Dienstnehmer zustehenden Stundenlohn, vervielfacht mit der Zahl der Wochen der Betriebszugehörigkeit, also auch mit Einbeziehung der in diesem Jahr als Lehrling im Betriebe verbrachten Zeit, ergibt. (Hinweis auf das Urteil des Arbeitsgerichtes Wien vom 28.5.1962, Zl. 1 Cr 688/52 - Sammlung arbeitsrechtlicher Entscheidungen und der Gerichte und Einigungsämter Nr. 5429).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1964:1963000963.X01Im RIS seit
18.06.2001