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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Ausführungen zur Frage der Beweiswürdigung bei verschiedenen Ergebnissen einer gewöhnlichen Röntgen- und einer Röntgenschichtaufnahme. Bei Vorliegen verschiedener Befunde Entscheidung für den, der von mehreren Sachverständigen, die in Kenntnis des abweichenden Befundes waren, als der zutreffende beurteilt wurde, schlüssig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1964:1964000231.X01Im RIS seit
21.06.2001