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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §198 Abs2;Rechtssatz
Ein Steuerbescheid, mit dem zwar keine Steuer vorgeschrieben, aber ein Verlust aus Gewerbebetrieb ziffernmäßig festgestellt wird, ist im Verwaltungsverfahren mit Berufung anfechtbar. Gegen eine die Berufung abweisende Entscheidung ist die Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zulässig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1964:1962002151.X01Im RIS seit
12.07.2001Zuletzt aktualisiert am
01.06.2012