Index
66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §45 Abs1;Rechtssatz
Unter den im § 48 ASVG angeführten sonstigen in diesem Zeitpunkte geltenden Vorschriften sind auch die des § 45 Abs 1 ASVG über die Höchstbeitragsgrundlagen zu verstehen.Unter den im Paragraph 48, ASVG angeführten sonstigen in diesem Zeitpunkte geltenden Vorschriften sind auch die des Paragraph 45, Absatz eins, ASVG über die Höchstbeitragsgrundlagen zu verstehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1964:1963000641.X03Im RIS seit
22.05.2001Zuletzt aktualisiert am
01.06.2012