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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §13 Abs1;Rechtssatz
Ausgaben für Medikamente, Rezeptgebühren und sonstige Kosten der Heilbehandlung sind jedenfalls insoweit nicht absetzbar, als der Zusatzrentenwerber selbst oder als Angehöriger gesetzlich krankenversichert ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1964:1963001970.X02Im RIS seit
08.08.2001