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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §60 Abs1;Rechtssatz
Wenn der Auspufftopf eines Kraftfahrzeuges an einer Stelle völlig durchgerostet ist, ist ein Gegenstand der Ausrüstung des Fahrzeuges so schadhaft, daß aus der Erfahrung davon ausgegangen werden kann, das Fahrzeug belästige über das gewöhnliche Ausmaß Personen durch Geräusche.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1964:1963002387.X01Im RIS seit
03.09.2001