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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §54 Abs1;Rechtssatz
Den Kriegsbeschädigten trifft ein Verschulden an der Ungebührlichkeit der Leistung für die Zeiträume, während der er rechtswidrig seiner Anzeigepflicht nach § 53 KOVG 1957 nicht nachkam (Hinweis E 9.6.1950, 1472/49, VwSlg 1510 A/1950).Den Kriegsbeschädigten trifft ein Verschulden an der Ungebührlichkeit der Leistung für die Zeiträume, während der er rechtswidrig seiner Anzeigepflicht nach Paragraph 53, KOVG 1957 nicht nachkam (Hinweis E 9.6.1950, 1472/49, VwSlg 1510 A/1950).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1964:1963001728.X01Im RIS seit
13.09.2001