RS Vwgh 1964/5/12 1710/63

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Veröffentlicht am 12.05.1964
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §80 Abs1;
BAO §9 Abs1;
EStG 1953 §57 Abs1;
EStG 1953 §57 Abs3;
EStG 1953 §72 Abs1;

Beachte

y8762; yk8795; yk8964; yk12265

Rechtssatz

Der Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung haftet für die Lohnsteuer, die von ausbezahlten Dienstbezügen nicht einbehalten worden ist, ungeachtet der Tatsache, daß nicht die Gesellschaft, sondern der Arbeitnehmer Steuerschuldner ist.

*

E 12.5.1964, 1710/63 #1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1964:1963001710.X01

Im RIS seit

06.08.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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