RS Vwgh 1964/5/20 2210/63

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Veröffentlicht am 20.05.1964
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Verwaltungsverfahren - Div (ABGB)
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Rechtssatz

Wird bewiesen, daß im konkreten Fall die an einem öffentlichen Ort gefallene Beleidigung von niemandem gehört werden konnte, ist das Merkmal der Öffentlichkeit demnach nicht gegeben (Hinweis E 28.2.1954, 727/52, und vom 1.10.1956, 1365/55).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1964:1963002210.X02

Im RIS seit

28.08.2001

Zuletzt aktualisiert am

14.04.2026
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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