RS Vwgh 1964/5/22 1111/63

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Veröffentlicht am 22.05.1964
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10/10 Grundrechte

Rechtssatz

Man kann nicht Anhänger eines gesetzlich anerkannten religiösen Bekenntnisses sein, ohne zugleich Mitglied der entsprechenden gesetzlich anerkannten Kirchen- oder Religionsgesellschaft zu sein. Von diesem staatskirchenrechtlichen Grundsatz gibt es Ausnahmen in denen das Bekenntnis und die Zugehörigkeit zu einer Kirche oder Religionsgesellschaft nicht zusammenfällt. (Als ein solcher Hauptausnahmefall besteht der Fall der Auswanderung).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1964:1963001111.X05

Im RIS seit

19.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

02.10.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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